Das ist die Frage, die selten laut gestellt wird und trotzdem jeden Abschluss begleitet: Was passiert mit meiner Haftung, wenn ich auslagere? Die Antwort ist direkt: Sie ändert sich nicht.
NIS2 / § 38Im Anwendungsbereich von NIS2 muss die Geschäftsleitung die Maßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und sich dazu schulen lassen (§ 38 BSIG). Verletzt sie diese Pflichten, haftet sie ihrer Einrichtung nach den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen. Diese Verantwortung lässt sich nicht abgeben, weder an interne Teams noch an externe Dienstleister. Das gilt für jeden externen ISB.
Was VIAMA ändert: Sie müssen die Arbeit nicht mehr selbst erledigen oder intern koordinieren. Entscheidungen, die Ihre Unterschrift erfordern, werden Ihnen vorbereitet vorgelegt, mit Grundlage, Bewertung und Empfehlung. Den Rest erledigt der Betrieb.
Ob Ihre Geschäftsleitung im Ernstfall entscheidungsfähig ist, zeigt ein Tag in der Cyber Werkstatt.
Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der abgeschlossene Dienstleistungsvertrag.
Bei IhnenEntscheidungSie genehmigen, beauftragen, verantworten.
Bei VIAMAAusführungWir pflegen, dokumentieren, kontrollieren.
BeideNachweisJede Entscheidung ist belegt und prüfbar.