Das ist die Frage, die selten laut gestellt wird und trotzdem jeden Abschluss begleitet: Was passiert mit meiner Haftung, wenn ich auslagere? Die Antwort ist direkt: Sie ändert sich nicht.
NIS2 / § 38Unter NIS2 (§ 38 NIS2UmsuCG) haftet die Geschäftsleitung persönlich für die Einhaltung der Informationssicherheitspflichten. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar — weder an interne Teams noch an externe Dienstleister. Das ist im Übrigen kein Nachteil von VIAMA, sondern die Rechtslage für jeden externen ISB.
Was VIAMA ändert: Sie müssen die Arbeit nicht mehr selbst erledigen oder intern koordinieren. Entscheidungen, die Ihre Unterschrift erfordern, werden Ihnen vorbereitet vorgelegt — mit Grundlage, Bewertung und Empfehlung. Den Rest erledigt der Betrieb.
Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der abgeschlossene Dienstleistungsvertrag.
Bei IhnenEntscheidungSie genehmigen, beauftragen, verantworten.
Bei VIAMAAusführungWir pflegen, dokumentieren, kontrollieren.
BeideNachweisJede Entscheidung ist belegt und prüfbar.